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Seine Aufgaben sind:
Mitbestimmung (§ 21 Durchführungs-Verordnung WTG)
Mitwirkung (§ 22 Durchführungs-Verordnung WTG)
Die Einrichtungsleitung ist verpflichtet, dem Beirat auf Nachfrage mitzuteilen, wie Finanzierungsbeiträge einer Bewohnerin oder eines Bewohners verwendet werden. In diesem Fall müssen Mitglieder des Beirates über das, was sie erfahren, in der Öffentlichkeit schweigen.
Da eine vollzählige Bestellung eines Beirates aktuell leider nicht möglich ist (keine ausreichende Anzahl an Kandidaten), wurde in Abstimmung mit der WTG-Behörde Vertrauensperson aus der Bewohnerschaft benannt.
Wir freuen uns, dass Frau Schmidt, Herr Schöps und Frau Stephani (Ehrenamtliche) sich bereit erklärt haben, dieses Amt zu übernehmen und bedanken uns, dass sie als Ansprechpartner für die Bewohner zur Verfügung stehen.
Der Beirat
Aufgaben, Mitbestimmung und Mitwirkung des Beirates nach den Bestimmungen des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG)
Zur Vertretung der Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner gegenüber der Einrichtungsleitung schreibt der Gesetzgeber die Bildung eines Beirates vor. Der Beirat wird von den Bewohnerinnen und Bewohnern für jeweils 2 Jahre gewählt.
Seine Aufgaben sind:
- Maßnahmen bei der Einrichtungsleitung zu beantragen, die den Bewohnerinnen und Bewohnern dienen,
- Beschwerden und Anregungen an die Einrichtungsleitung weiterzugeben und mit ihr darüber zu verhandeln,
- neuen Bewohnern und Bewohnerinnen zu helfen, sich in der Betreuungseinrichtung zurechtzufinden,
- vor Ablauf der Amtszeit einen Wahlausschuss zu bilden und eine neue Wahl vorzubereiten,
- eine Bewohnerversammlung durchzuführen und dort einen Bericht über die Tätigkeiten abzugeben,
- bei Maßnahmen mitzuwirken, bei denen es um die Förderung der Qualität der Betreuung geht.
Mitbestimmung (§ 21 Durchführungs-Verordnung WTG)
Der Beirat bestimmt bei folgenden Entscheidungen der Einrichtungsleitung mit:
- Aufstellung der Grundsätze der Verpflegungsplanung,
- Planung und Durchführung von Veranstaltungen zur Freizeitgestaltung,
- Eventuell Aufstellung und Änderung einer Hausordnung in der Betreuungseinrichtung (bei uns nicht vorhanden)
- Wenn die Hausordnung Bestandteil des Vertrages zwischen Betreiber und Bewohner werden soll, ist sie nur mit Zustimmung des Beirates wirksam.
Mitwirkung (§ 22 Durchführungs-Verordnung WTG)
Der Beirat wirkt mit bei:
- Formulierung oder Änderung des Muster-Vertrages,
- Maßnahmen zum Verhindern von Unfällen,
- Änderung der Kostensätze,
- Unterkunft und Betreuung,
- Veränderung des Betriebes der Betreuungseinrichtung,
- Zusammenschluss mit einer anderen Betreuungseinrichtung,
- Änderung der Art und des Zwecks der Betreuungseinrichtung,
- Umfassende Baumaßnahmen und Instandsetzungsarbeiten,
- Maßnahmen einer angemessenen Qualität der Betreuung,
- Maßnahmen der sozialen Betreuung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
- Maßnahmen zum Verhindern von Unfällen,
- Änderung der Kostensätze,
- Unterkunft und Betreuung,
- Veränderung des Betriebes der Betreuungseinrichtung,
- Zusammenschluss mit einer anderen Betreuungseinrichtung,
- Änderung der Art und des Zwecks der Betreuungseinrichtung,
- Umfassende Baumaßnahmen und Instandsetzungsarbeiten,
- Maßnahmen einer angemessenen Qualität der Betreuung,
- Maßnahmen der sozialen Betreuung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Die Einrichtungsleitung ist verpflichtet, dem Beirat auf Nachfrage mitzuteilen, wie Finanzierungsbeiträge einer Bewohnerin oder eines Bewohners verwendet werden. In diesem Fall müssen Mitglieder des Beirates über das, was sie erfahren, in der Öffentlichkeit schweigen.
Unsere Vertrauensperson
Da eine vollzählige Bestellung eines Beirates aktuell leider nicht möglich ist (keine ausreichende Anzahl an Kandidaten), wurde in Abstimmung mit der WTG-Behörde Vertrauensperson aus der Bewohnerschaft benannt.
Wir freuen uns, dass Frau Schmidt, Herr Schöps und Frau Stephani (Ehrenamtliche) sich bereit erklärt haben, dieses Amt zu übernehmen und bedanken uns, dass sie als Ansprechpartner für die Bewohner zur Verfügung stehen.
Kontakt

Matthias Reininghaus (Einrichtungsleiter)

Martin und Elly Reininghaus (Inhaber)
Seniorenzentrum Haus Gadum
Inhaber Martin Reininghaus
Gadumerstraße 9 - 11
59425 Unna
Wegbeschreibung
Tel.: 02303 777 0
Fax: 02303 777 555
E-Mail: haus.gadum@unitybox.de
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